Schicht 2: Zusatzversorgung

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nutzen

In der Altersvorsorge spricht man vom „Drei-Schichten-Modell“.
Die einzelnen Schichten stellen die Art der Vorsorge und die staatliche Förderung dar.
Mit der bAV befinden wir uns in der 2. Schicht

Seit 2019 sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei Neuverträgen zu Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15% zu leisten, bei bestehenden Verträgen (Zusagen) seit Beginn des Jahres 2022.

Allerdings sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine bAV anzubieten. Wünscht der Arbeitnehmer dies dennoch und bietet der Arbeitgeber  keinen „Durchführungsweg“ an, kann der Arbeitnehmer bei einem Versicherungsmakler seines Vertrauens eine eigene Direktversicherung zur Entgeltumwandlung abschließen und der Arbeitgeber ist zur Bezuschussung von mind. 15% verpflichtet. Dabei gelten die jährlich veröffentlichten Rechengrößen für die bAV.

Jeder Arbeitnehmer mit einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorung (bAV).

Die Beratung erfolgt durch einen sachkundigen und von der IHK geprüften Versicherungsmakler oder -Vermittler.

Benötigst Du Hilfe?
Dann klicke auf DIREKT ZUM MAKLER ! Wir helfen schnell und gern.

Hier gehts zum Riester-Schnellrechner