Nur wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, hat er die Wahl, sich „pflichtig“ oder „freiwillig“ krankenzuversichern.
Im Jahr 2025 beträgt die allgemeine JAEG 73.800 EUR.
Privat oder Gesetzlich?
"Besserverdiener" haben die Wahl
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