Betriebliche Altersversogung (bAV)

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in der bAV nutzen

In der Altersvorsorge spricht man vom „Drei Schichen Modell“.
Die einzelnen Schichten stellen die Art der Vorsorge und die staatliche Förderung dar.
Mit der bAV befinden wir uns in 2. Schicht

Jeder Arbeitnehmer mit einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorung (bAV). Wenn der Arbeitgeber keinen „Durchführungsweg“ anbietet muss er die eigene Versicherung des Arbeitnehmers akzeptieren.

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